2018 ERBSCHAFTSSTEUERBEFREIUNG VON 5,6 MILLIONEN US-Dollar PRO PERSON AUCH OHNE STEUERREFORM

Obwohl einige Bundesstaaten staatliche Erbschafts-, Erbschafts- oder Sterbesteuern an einer niedrigeren Schwelle haben, folgt Texas den bundesstaatlichen Erbschaftssteuergrenzen (der Betrag, den Sie Ihren Erben ohne Erbschaftssteuer überlassen können), die (basierend auf Inflationszahlen) auf 5,6 Millionen US-Dollar für eine einzelne Person (die im Jahr des Todes stirbt) geschätzt werden 2018) und $11.2 Millionen für ein Ehepaar im Jahr 2018. Nachlässe über dieser Grenze unterliegen einem Bundesnachlass von etwa 40%.

Das kürzlich verabschiedete Gesetz des US-Repräsentantenhauses verdoppelt die Grenze, wie viel Geld ohne Erbschaftssteuer an Erben weitergegeben werden kann, auf etwa 11 Millionen US-Dollar für Alleinstehende und 22 Millionen US-Dollar für verheiratete Paare für Todesfälle zwischen den Jahren 2018 bis 2023 und hebt es dann ab dem Jahr 2024 vollständig auf. Die US-Senatsversion des Gesetzes ist ähnlich, hebt jedoch die Erbschaftssteuer nicht auf. Derzeit unterliegen nur 1% der Amerikaner der Bundesnachlasssteuer. Wenn das vorliegende Gesetz verabschiedet wird, würden nur 0,2% der Amerikaner der Erbschaftssteuer unterliegen. Natürlich ändern sich Gesetze oft, und es ist möglich, dass es zu einem späteren Zeitpunkt eine niedrigere Schwelle gibt.

Es sollte auch beachtet werden, dass der jährliche Schenkungssteuerausschluss auf 15.000 USD pro Jahr und Beschenktem steigen wird. Mit anderen Worten, die Grenze, die man einer Person in einem Jahr geben kann, ohne sich bei der IRS zu melden und ohne möglicherweise einer Schenkungssteuer unterworfen zu sein (der Spender, nicht der Beschenkte, ist derjenige, der für die Berichterstattung an die IRS verantwortlich ist und Steuern zahlt). So kann ein Spender beispielsweise fünf verschiedenen Personen 15.000 US-Dollar für insgesamt 75.000 US-Dollar pro Jahr geben, ohne eine Schenkungssteuer zu erheben oder sich sogar beim IRS zu melden. Selbst wenn man berichtet, kann es jedoch keine Schenkungssteuer geben, da es sich um einen kombinierten Nachlass- / Lebenszeitausschlussbetrag handelt. Obwohl die Hausrechnung die Erbschaftssteuer beseitigt, werden die Schenkungssteuern nicht beseitigt.

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