Herausgeber | Nationale gesetzgebende Körperschaften / nationale Behörden |
Veröffentlichungsdatum | 10 Juli 1973 |
Artikel-Nr. | BHS-120 |
Zitieren Sie als | Bahamas: Nationality Act , 10 Juli 1973, verfügbar unter: https://www.refworld.org/docid/3ae6b4fc10.html |
Dies ist der offizielle Text. Die Tat, Nein. 18 von 1973, wurde am 5. Juli 1973 genehmigt und im außerordentlichen Amtsblatt Bahamas, Beilage Teil I, vom 10. Juli 1973 veröffentlicht. | |
Disclaimer | Dies ist keine UNHCR-Publikation. Das UNHCR ist weder verantwortlich noch billigt es notwendigerweise seinen Inhalt. Alle geäußerten Ansichten sind ausschließlich die des Autors oder Herausgebers und spiegeln nicht unbedingt die des UNHCR, der Vereinten Nationen oder ihrer Mitgliedstaaten wider. |
Ein Gesetz, das den Erwerb, die Zertifizierung, den Verzicht und den Entzug der Staatsbürgerschaft der Bahamas und für damit zusammenhängende oder damit verbundene Zwecke vorsieht.
- Präambel
- Kurztitel und Beginn.
- Interpretation.
- Allgemeine Klauseln.
- TEIL II Erwerb der Staatsbürgerschaft
- Registrierung von Commonwealth-Bürgern und britischen geschützten Personen
- Registrierung von Minderjährigen.
- Registrierung bestimmter Personen nach der Verfassung.
- Wirkung der Registrierung als Bürger.
- Einbürgerung von Ausländern. Zweiter Zeitplan. Dritter Zeitplan.
- Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Entzug der Staatsbürgerschaft.
- Entzug der Staatsbürgerschaft folgen Deprivation anderswo. Erster Zeitplan.
- Haftungsausschluss der Staatsbürgerschaft.
- Staatsbürgerschaftsbescheinigung im Zweifelsfall.
- Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft in bestimmten Sonderfällen.
- Die Entscheidung des Ministers ist endgültig.
- Form des Treueids. Dritter Zeitplan.
- Beweise.
- Vorschriften.
- Straftaten.
- Änderung des ersten Zeitplans.
- Änderung anderer Gesetze.
- ERSTER ZEITPLAN (Abschnitte 2, 10, 12, 21)
- Voraussetzungen für die Registrierung oder Einbürgerung
- DRITTER ZEITPLAN (Abschnitte 9 und 17)
- VIERTER ZEITPLAN (Abschnitt 22)
Präambel
IN DER ERWÄGUNG, dass vorgeschlagen wird, dass die Verfassung nach Erlangung des völlig unabhängigen Status durch das Commonwealth der Bahamas bestimmte Bestimmungen in Bezug auf die Staatsbürgerschaft der Bahamas enthält, einschließlich Bestimmungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt und Abstammung:-
UND in DER ERWÄGUNG, dass es als zweckmäßig erachtet wird, durch Gesetz den Erwerb einer solchen Staatsbürgerschaft durch Registrierung, Einbürgerung und auf andere Weise, die Bescheinigung, den Verzicht und den Entzug dieser Staatsbürgerschaft sowie andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft im Allgemeinen mit der Absicht vorzusehen, dass dieses Gesetz gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der genannten Verfassung in Kraft tritt:
UND IN DER ERWÄGUNG, dass ein solches Gesetz aufgrund von Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 des Bahamas Independence Order 1973 von der Legislative der Bahama-Inseln vor der Erlangung des völlig unabhängigen Status erlassen werden kann, um Wirkung zu haben, als wäre dieses Gesetz vom Parlament der Bahamas gemäß der genannten Verfassung erlassen worden:
JETZT ALSO, SEI ES von der vortrefflichsten Majestät der Königin erlassen, durch und mit dem Rat und der Zustimmung des Senats und des House of Assembly des Commonwealth der Bahama-Inseln, und durch die Autorität der gleichen wie folgt:-
Kurztitel und Beginn.
(1) Dieses Gesetz kann als Bahamas Nationality Act von 1973 zitiert werden.
(2)Dieses Gesetz tritt am 10.Juli 1973 in Kraft.
Interpretation.
In diesem Gesetz, sofern der Kontext nichts anderes erfordert –
„Ausländer“ bedeutet eine Person, die kein Bürger des Commonwealth oder eine britische geschützte Person ist;
„Bahamaisches Konsulat“ bedeutet das Büro eines Konsularbeamten der Regierung oder, wo es kein solches Büro gibt, ein solches Büro, das:
„britische geschützte Person“ bezeichnet eine Person, die eine britische geschützte Person im Sinne des British Nationality Act von 1948 des Vereinigten Königreichs ist;
„Kind“ umfasst ein uneheliches Kind, aber „Elternteil“ in Bezug auf ein solches Kind darf keinen mutmaßlichen Vater einschließen;
„Commonwealth“ bezeichnet die Bahamas, jedes im ersten Zeitplan erwähnte Land und jede Abhängigkeit eines solchen Landes; und „Commonwealth-Land“ ist ein entsprechend ausgelegt;
„Commonwealth-Bürger“ bedeutet einen Bürger eines Commonwealth-Landes;
„Verfassung“ bedeutet die Verfassung des Commonwealth der Bahamas;
„fremdes Land“ bedeutet ein Land, das nicht Teil des Commonwealth ist;
„Regierung“ bedeutet die Regierung der Bahamas;
„Minister“ bedeutet der Minister, der für Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft verantwortlich ist;
„minderjährig“ bedeutet eine Person, die das Alter von achtzehn Jahren ;
„vorgeschrieben“ bedeutet durch Vorschriften nach diesem Gesetz vorgeschrieben.
Allgemeine Klauseln.
(1)Für die Zwecke dieses Gesetzes ist eine Person volljährig, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, und voll geschäftsfähig, wenn sie nicht geistig gesund ist.
(2)Für die Zwecke dieses Gesetzes gilt, dass eine Person ein bestimmtes Alter erst erreicht hat, wenn der betreffende Jahrestag ihres Geburtsdatums beginnt.
(3)Eine unehelich geborene und durch die spätere Eheschließung ihrer Eltern legitimierte Person wird ab dem Zeitpunkt der Eheschließung oder des Beginns dieses Gesetzes, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, für die Zwecke dieses Gesetzes so behandelt, als wäre sie rechtmäßig geboren worden; Eine Person gilt jedoch nicht als rechtmäßig, es sei denn, das Recht des Ortes, an dem ihr Vater zum Zeitpunkt der Eheschließung seinen Wohnsitz hatte, hat sie sofort oder später legitimiert.
(4)Für die Zwecke dieses Gesetzes gilt eine Person, die an Bord eines registrierten Schiffes oder Luftfahrzeugs geboren wurde, als an dem Ort geboren, an dem das Schiff oder Luftfahrzeug registriert wurde, und eine Person, die an Bord eines nicht registrierten Schiffes oder Luftfahrzeugs der Regierung eines Landes geboren wurde, als in diesem Land geboren.
TEIL II Erwerb der Staatsbürgerschaft
Wenn nach einem auf den Bahamas geltenden Gesetz über die Adoption von Kindern eine Adoptionsanordnung von einem zuständigen Gericht in Bezug auf einen Minderjährigen erlassen wird, der kein Staatsbürger der Bahamas ist, wird der Minderjährige ab dem Datum der Anordnung Staatsbürger der Bahamas, wenn der Adoptierende oder im Falle einer gemeinsamen Adoption der männliche Adoptierende Staatsbürger der Bahamas ist.
Registrierung von Commonwealth-Bürgern und britischen geschützten Personen
(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts kann der Minister nach eigenem Ermessen jede volljährige und geschäftsfähige Person, die ein Commonwealth-Bürger oder eine britische geschützte Person ist, als Bürger der Bahamas registrieren lassen, wenn diese Person beim Minister einen Antrag auf eine solche Registrierung in der vorgeschriebenen Weise stellt und den Minister davon überzeugt, dass er für die Registrierung gemäß den Bestimmungen des Zweiten Zeitplans qualifiziert ist.
(2)Eine Person, die nach diesem Abschnitt registriert werden kann, darf nicht registriert werden, es sei denn, sie verzichtet zuerst auf eine andere Staatsbürgerschaft, die sie möglicherweise besitzt, und leistet, wenn sie kein Bürger des Commonwealth ist, den Treueid:
Sofern eine solche Person nach dem Recht dieses Landes nicht auf ihre Staatsbürgerschaft eines anderen Landes verzichten kann, kann sie stattdessen die vorgeschriebene Erklärung über diese Staatsbürgerschaft abgeben.
Registrierung von Minderjährigen.
(1)Der Minister kann nach eigenem Ermessen veranlassen, dass das minderjährige Kind eines Bürgers der Bahamas auf Antrag des Elternteils oder Erziehungsberechtigten dieses Kindes in der vorgeschriebenen Weise als Bürger der Bahamas registriert wird.
(2)Der Minister kann nach eigenem Ermessen unter besonderen Umständen, die er für angemessen hält, bewirken, dass Minderjährige als Staatsbürger der Bahamas registriert werden.
Registrierung bestimmter Personen nach der Verfassung.
Jede Person, die behauptet, nach den Bestimmungen von Artikel 5, 7, 9 oder 10 der Verfassung Anspruch auf Eintragung als Bürger der Bahamas zu haben, kann beim Minister in der vorgeschriebenen Weise einen Antrag stellen, und in einem solchen Fall, wenn dem Minister der Eindruck entsteht, dass der Antragsteller Anspruch auf eine solche Eintragung hat und dass alle einschlägigen Bestimmungen der Verfassung eingehalten wurden, veranlasst er, dass der Antragsteller als Bürger der Bahamas:
Unter der Voraussetzung, dass der Minister in jedem Fall, auf den diese Bestimmungen der Verfassung Anwendung finden, den Antrag auf Eintragung ablehnen kann, wenn er sich vergewissert hat, dass der Antragsteller
a)innerhalb von fünf Jahren unmittelbar vor dem Datum dieses Antrags nach seiner Verurteilung wegen einer Straftat in einem Land zum Tode oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten verurteilt wurde und keine kostenlose Begnadigung für diese Straftat erhalten hat; oder
( b)sich nicht gut benimmt; oder
(c)innerhalb oder außerhalb der Bahamas Tätigkeiten ausgeübt hat, die der Sicherheit der Bahamas oder der Aufrechterhaltung des Rechts und der öffentlichen Ordnung auf den Bahamas abträglich sind; oder
(d)nach dem in einem Land geltenden Recht für bankrott erklärt oder anderweitig für bankrott erklärt wurde und; oder
(e)nicht abhängig von einem Bürger der Bahamas zu sein, nicht über ausreichende Mittel verfügt, um sich selbst zu erhalten, und wahrscheinlich eine öffentliche Anklage wird,
oder wenn er aus einem anderen hinreichenden Grund der öffentlichen Ordnung davon überzeugt ist, dass es dem öffentlichen Wohl nicht förderlich ist, dass der Antragsteller Bürger der Bahamas wird.
Wirkung der Registrierung als Bürger.
Eine nach Abschnitt 5, 6 oder 7 dieses Gesetzes registrierte Person ist ab dem Datum ihrer Registrierung Staatsbürger der Bahamas.
Einbürgerung von Ausländern. Zweiter Zeitplan. Dritter Zeitplan.
Der Minister kann ihm nach eigenem Ermessen, wenn ihm ein volljähriger und geschäftsfähiger Ausländer, der ihm nachweist, dass er nach den Bestimmungen der Zweiten Liste qualifiziert ist, die vorgeschriebene Einbürgerung beantragt, eine Einbürgerungsurkunde erteilen; und eine Person, der eine solche Bescheinigung erteilt wird, muss nach dem Treueid in der im dritten Zeitplan vorgeschriebenen Form ab dem Datum der Erteilung der Bescheinigung durch Einbürgerung Staatsbürger der Bahamas sein:
Vorausgesetzt, dass nach diesem Abschnitt keiner Person eine Einbürgerungsurkunde erteilt wird, es sei denn, sie verzichtet zuerst auf eine andere Staatsbürgerschaft, die sie besitzen kann, oder, im Falle einer Person, die nach den Gesetzen dieses Landes nicht auf ihre Staatsbürgerschaft eines anderen Landes verzichten kann, gibt sie stattdessen die vorgeschriebene Erklärung über diese Staatsbürgerschaft ab.
Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
Wenn ein volljähriger und fähiger Bürger der Bahamas ist oder werden will –
(a)Bürger eines im ersten Zeitplan genannten Landes:
(b)Staatsangehöriger eines fremden Landes.
macht in der vorgeschriebenen Weise eine Erklärung des Verzichts auf die Staatsbürgerschaft der Bahamas, der Minister veranlasst die Registrierung der Erklärung, und bei einer solchen Registrierung hört diese Person auf, Staatsbürger der Bahamas zu sein: Der Minister kann jedoch nach eigenem Ermessen die Registrierung einer solchen Erklärung zurückhalten, wenn sie während eines Krieges abgegeben wird, an dem die Bahamas beteiligt sind eine Person, die Staatsangehöriger eines fremden Landes ist oder werden will.
Entzug der Staatsbürgerschaft.
(1)Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts kann der Minister nach eigenem Ermessen jedem Bürger der Bahamas, der aufgrund von Artikel 3 Absatz 3 oder 4 der Verfassung oder durch Registrierung oder Einbürgerung eine solche ist, die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn der Minister davon überzeugt ist, dass die Registrierung oder Einbürgerungsurkunde durch Betrug, falsche Darstellung oder Verschleierung einer wesentlichen Tatsache erlangt wurde.
(2)Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts kann der Minister nach eigenem Ermessen jedem Bürger der Bahamas die Staatsbürgerschaft entziehen:-
(a).wer ist ein solcher durch Eintragung oder Einbürgerung, wenn der Minister davon überzeugt ist, dass er –
(i) zu irgendeinem Zeitpunkt nach Eintragung oder Einbürgerung von einem zuständigen Gericht in einem Land des Commonwealth wegen der Straftat des Verrats verurteilt oder von einem zuständigen Gericht in einem Land wegen einer Straftat verurteilt wurde, für deren Verurteilung die Todesstrafe oder eine Freiheitsstrafe von mindestens sieben Jahren verhängt werden kann und für die Straftat keine kostenlose Begnadigung erhalten hat;
(ii)innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung oder Einbürgerung von einem zuständigen Gericht eines Landes wegen einer Straftat verurteilt und daher zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten verurteilt wurde und keine kostenlose Begnadigung in Bezug auf die Straftat erhalten hat; oder
(iii)sich durch Handlung oder Rede als illoyal oder unzufrieden gegenüber den Bahamas erwiesen hat;; oder
(iv)während eines Krieges, in dem die Bahamas unrechtmäßig mit dem Feind gehandelt oder kommuniziert haben oder an einem Geschäft beteiligt waren oder mit diesem verbunden waren, das nach seinem Wissen so betrieben wurde, dass es einem Feind in diesem Krieg half; oder
(v)innerhalb oder außerhalb der Bahamas Tätigkeiten ausübt, die die Sicherheit der Bahamas oder die Aufrechterhaltung des Rechts und der öffentlichen Ordnung auf den Bahamas beeinträchtigen; oder
(b)der nach Artikel 3 Absatz 3 oder 4 der Verfassung ein solcher ist, wenn der Minister davon überzeugt ist, dass Absatz (a) Unterabsatz (ii), (iii) oder (iv) dieses Unterabschnitts in seinem Fall Anwendung findet.
(3)Der Minister darf einer Person die Staatsangehörigkeit nach diesem Abschnitt nicht aus dem in Absatz (2) Absatz (a) Unterabsatz (ii) dieses Abschnitts genannten Grund entziehen, wenn es ihm scheint, dass die Person daraufhin staatenlos werden würde.
(4)Der Minister darf einer Person nicht die Staatsbürgerschaft nach diesem Abschnitt entziehen, es sei denn, er ist davon überzeugt, dass es dem öffentlichen Wohl nicht förderlich ist, dass die Person weiterhin Staatsbürger der Bahamas ist.
(5)Vor Erlass einer Anordnung nach diesem Abschnitt hat der Minister die Person, gegen die die Anordnung erlassen werden soll, schriftlich über die Gründe, aus denen sie erlassen werden soll, und über sein Recht auf Untersuchung nach diesem Abschnitt zu unterrichten.
(6)Wenn die Person, gegen die eine Anordnung nach diesem Abschnitt getroffen werden soll, in der vorgeschriebenen Weise eine Untersuchung beantragt, hat der Minister den Fall an einen Untersuchungsausschuss zu verweisen, der aus einem Vorsitzenden besteht, der eine Person ist, die als Richter eines in Zivil- und Strafsachen in einem Teil des Commonwealth unbeschränkt zuständigen Gerichts tätig ist oder war oder sein Amt ausüben kann, und mindestens zwei anderen vom Minister ernannten Mitgliedern.
(7)Der Minister kann Regeln für die Praxis und das Verfahren im Zusammenhang mit einem nach diesem Abschnitt ernannten Untersuchungsausschuss erlassen, und diese Regeln können insbesondere vorsehen, dass diesem Ausschuss Befugnisse, Rechte und Vorrechte eines Gerichts übertragen werden.
(8)In jedem Fall, der nach diesem Abschnitt an einen Untersuchungsausschuss verwiesen wird, erstattet der Ausschuss dem Minister Bericht darüber, ob die Gründe, aus denen vorgeschlagen wird, die Anordnung des Entzugs der Staatsbürgerschaft zu erlassen, nach Ansicht des Ausschusses festgelegt wurden, und empfiehlt dem Minister, ob die Anordnung erlassen werden soll oder nicht, der Minister ist jedoch in keinem Fall verpflichtet, auf eine solche Empfehlung zu reagieren oder sie zu befolgen.
(9)Eine Person, der durch eine Anordnung nach diesem Abschnitt oder nach Abschnitt 12 dieses Gesetzes die Staatsbürgerschaft entzogen wird, hört mit der Anordnung auf, Staatsbürger der Bahamas zu sein.
Entzug der Staatsbürgerschaft folgen Deprivation anderswo. Erster Zeitplan.
(1)War ein Bürger der Bahamas, der durch Registrierung oder Einbürgerung ein solcher ist, auch Bürger eines im ersten Anhang dieses Gesetzes genannten Landes, wurde ihm jedoch die Staatsbürgerschaft dieses Landes aus Gründen entzogen, die nach Ansicht des Ministers einem der in Abschnitt 11 Absatz 2 dieses Gesetzes genannten Gründe im Wesentlichen ähnlich sind, kann der Minister ihm nach eigenem Ermessen durch Anordnung die Staatsbürgerschaft der Bahamas entziehen, wenn der Minister davon überzeugt ist, dass es dem öffentlichen Wohl nicht förderlich ist, dass diese Person weiterhin bürger der Bahamas.
(2) Vor Erlass einer Anordnung nach diesem Abschnitt hat der Minister die Person, gegen die die Anordnung erlassen werden soll, schriftlich über den Grund zu informieren, aus dem sie erlassen werden soll, und auf seinen Antrag hin kann der Minister den Fall an einen Untersuchungsausschuss verweisen, der in der Art und Weise gebildet wurde und die Befugnisse, Rechte, Privilegien und Funktionen hat, die in Abschnitt 11 Unterabschnitt (6), (7) und (8) dieses Gesetzes vorgesehen sind.
Haftungsausschluss der Staatsbürgerschaft.
(1)Jede Person, auf die die Bestimmungen des Artikels 4 der Verfassung Anwendung finden, kann jederzeit vor dem 9. Juli 1974 beim Minister eine Erklärung in der vorgeschriebenen Form abgeben, dass diese Person nicht Staatsbürger der Bahamas werden möchte.
(2) Der Minister veranlasst, dass jede Erklärung, die nach den Bestimmungen dieses Abschnitts abgegeben wird, mit Wirkung vom Tag ihrer Abgabe an registriert wird, und ab diesem Datum wird davon ausgegangen, dass die Person, die die Erklärung abgibt, die Staatsbürgerschaft der Bahamas abgelehnt hat.
Staatsbürgerschaftsbescheinigung im Zweifelsfall.
(1)Der Minister kann nach eigenem Ermessen auf Antrag einer Person oder im Namen einer Person, an deren Staatsangehörigkeit der Bahamas Zweifel bestehen, bestätigen, dass diese Person Staatsbürger der Bahamas ist.
(2)Eine nach diesem Abschnitt ausgestellte Bescheinigung ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie durch Betrug, falsche Darstellung oder Verschleierung einer wesentlichen Tatsache erlangt wurde, ein schlüssiger Beweis dafür, dass die Person, auf die sie sich bezieht, zum Zeitpunkt der Ausstellung ein solcher Staatsbürger war, unbeschadet des Beweises, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt ein solcher Staatsbürger war.
Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft in bestimmten Sonderfällen.
(1)Jede Person, die nach Artikel 3 Absatz 3 oder Artikel 4 der Verfassung behauptet, Staatsbürger der Bahamas zu sein, kann beim Minister eine Bescheinigung beantragen, dass sie Staatsbürger der Bahamas ist.
(2)Der Minister kann von jeder Person, die eine Bescheinigung nach Absatz 1 dieses Abschnitts beantragt, verlangen, dass sie eine Erklärung in der vorgeschriebenen Form abgibt und bei ihr einreicht.
(3)Ist der Minister nach Prüfung eines Antrags gemäß Absatz 1 dieses Abschnitts, einer nach Absatz 2 dieses Abschnitts eingereichten Erklärung und anderer ihm zur Verfügung stehender einschlägiger Nachweise davon überzeugt, dass der Antragsteller Staatsbürger der Bahamas ist, so stellt er eine entsprechende Bescheinigung aus.
(4)Eine nach diesem Abschnitt ausgestellte Bescheinigung ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie durch Betrug, falsche Darstellung oder Verschleierung einer wesentlichen Tatsache erlangt wurde, ein schlüssiger Beweis dafür, dass die Person, auf die sie sich bezieht, zum Zeitpunkt der Ausstellung Staatsbürger der Bahamas war, unbeschadet des Nachweises, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt Staatsbürger der Bahamas war.
Die Entscheidung des Ministers ist endgültig.
Der Minister ist nicht verpflichtet, einen Grund für die Erteilung oder Ablehnung eines Antrags oder die Erteilung eines Beschlusses nach diesem Gesetz anzugeben, dessen Entscheidung in seinem Ermessen liegt; und die Entscheidung des Ministers über einen solchen Antrag oder Beschluss kann vor keinem Gericht angefochten oder überprüft werden.
Form des Treueids. Dritter Zeitplan.
Ein Treueid, der nach diesem Gesetz nach den Bestimmungen des Kapitels II der Verfassung geleistet werden muss, hat die im dritten Anhang dieses Gesetzes festgelegte Form.
Beweise.
(1)Jedes Dokument, das vorgibt, eine Bekanntmachung, Bescheinigung, Anordnung oder Erklärung oder eine Eintragung in ein Register oder eine Eintragung in einen Treueeid zu sein, der nach diesem Gesetz oder nach den Bestimmungen des Kapitels II der Verfassung gegeben, gewährt oder geleistet wird, ist als Beweismittel zu erhalten und gilt bis zum Beweis des Gegenteils als von oder im Namen der Person gegeben, gewährt oder geleistet, von der oder in deren Namen es gegeben, gewährt oder geleistet worden zu sein behauptet.
(2)Der Anscheinsbeweis für ein solches Dokument kann durch Vorlage eines Dokuments erbracht werden, das vom Ständigen Sekretär des Ministers oder von einer anderen vorgeschriebenen Person als beglaubigte Abschrift beglaubigt werden soll.
(3)Jede Eintragung in ein Register, die nach diesem Gesetz oder nach den Bestimmungen des Kapitels II der Verfassung vorgenommen wird, gilt als Beweis für die im Eintrag genannten Angelegenheiten.
Vorschriften.
Der Minister kann allgemein Verordnungen erlassen, um die Bestimmungen dieses Gesetzes in Kraft zu setzen, und insbesondere und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden Verordnungen für alle oder einen der folgenden Zwecke erlassen:
(a)alles vorschreiben, was nach den Bestimmungen des Kapitels II der Verfassung oder dieses Gesetzes vorgeschrieben sein soll oder werden kann;
(b)für die Registrierung von allem, was nach den Bestimmungen des Kapitels II der Verfassung der Verfassung oder dieses Gesetzes;
(c)für die Verwaltung und das Ablegen von Treueeiden nach diesem Gesetz, für die Zeit, in der diese Eide abgelegt werden sollen, und für die Registrierung solcher Eide;
(d)für die Erteilung einer Mitteilung, die nach oder nach diesem Gesetz an eine Person zu erteilen ist oder erteilt werden darf;
(e)für die Annullierung der Registrierung und der Annullierung von Einbürgerungsbescheinigungen in Bezug auf Personen, denen nach diesem Gesetz die Staatsbürgerschaft entzogen Gesetz und für die Anforderung von Zertifikaten für diese Zwecke geliefert werden;
f)damit Geburten und Todesfälle von Bürgern der Bahamas bei einem bahamischen Konsulat registriert werden können oder wenn sie in einem Land geboren wurden oder sterben, in dem die Regierung derzeit keine diplomatischen oder konsularischen Vertreter hat, registriert werden können –
i) von Personen, die im diplomatischen, konsularischen oder sonstigen auswärtigen Dienst eines Landes tätig sind, das sich nach Vereinbarung mit der Regierung verpflichtet hat, die Interessen der Regierung in diesem Land zu vertreten; oder
(ii)durch eine in diesem Namen vom Minister bevollmächtigte Person.
(g)für die Erhebung und Einziehung von Gebühren in Bezug auf –
(i) jeden Antrag, der nach diesem Gesetz an den Minister gestellt wird;
(ii)jede Registrierung, die Abgabe einer Erklärung, die Erteilung einer Bescheinigung oder die Abgabe eines Treueides nach den Bestimmungen von Kapitel II der Verfassung oder dieses Gesetzes; oder
(iii)die Vorlage beglaubigter oder anderer Kopien jede Mitteilung, Bescheinigung, Anordnung, Erklärung oder Eintragung, die gemäß den genannten Bestimmungen erteilt, erteilt oder vorgenommen wird.
Straftaten.
(1)Jede Person, die zum Zwecke der Beschaffung von etwas zu tun oder nicht zu tun nach den Bestimmungen des Kapitels II der Verfassung oder dieses Gesetzes, macht jede Aussage, die er weiß, falsch zu sein in einem Material insbesondere, oder rücksichtslos macht eine Aussage, die falsch ist in einem Material insbesondere, wird einer Straftat schuldig und haftet
(a)auf summarische Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als eintausend Dollar oder zu einer Freiheitsstrafe von sowohl solche Geldstrafe als auch Inhaftierung; oder
(b)bei Verurteilung aufgrund von Informationen vor dem Obersten Gerichtshof zu einer Geldstrafe von höchstens fünftausend Dollar oder zu einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder zu einer solchen Geldstrafe und Freiheitsstrafe.
(2)Wer die ihm durch die Vorschriften dieses Gesetzes auferlegte Verpflichtung zur Ausstellung von Einbürgerungsurkunden nicht einhält, begeht eine Straftat und haftet bei summarischer Verurteilung mit einer Geldstrafe von höchstens zweihundertfünfzig Dollar oder mit Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten.
Änderung des ersten Zeitplans.
Der Minister kann auf Anordnung den ersten Zeitplan ändern –
(a)durch Angabe eines zusätzlichen Commonwealth-Landes für die Zwecke dieses Gesetzes;
(b) durch Streichung des Namens eines darin angegebenen Commonwealth-Landes; oder
(c) durch Vornahme anderer Änderungen an diesem Zeitplan, die den Umständen eines darin angegebenen Commonwealth-Landes angemessen erscheinen.
Änderung anderer Gesetze.
Die in der ersten Spalte des vierten Zeitplans genannten Erlasse werden hiermit in dem in der zweiten Spalte dieses Zeitplans angegebenen Umfang geändert.
ERSTER ZEITPLAN (Abschnitte 2, 10, 12, 21)
Das Vereinigte Königreich und Kolonien (und Westindien assoziierten Staaten)
Kanada |
Uganda |
Australien |
Kenia |
Neuseeland |
Malawi |
Indien |
Maltas |
Pakistan |
Sambia |
Bangladesch |
Nauru |
Sri Lanka (Ceylon) |
Gambia |
Genre |
Guyana |
Malaysia |
Botswana |
Nigeria |
Lesotho |
Zypern |
Singapur |
Sierra Leone |
Barbados |
Tansania |
Mauritius |
Jamaika |
Swasiland |
Trinidad und Tobago |
Fidschi |
Tonga |
Westsamoa |
Voraussetzungen für die Registrierung oder Einbürgerung
1.Vorbehaltlich des Absatzes 2 sind die Voraussetzungen für die Eintragung eines Commonwealth-Bürgers oder einer britischen geschützten Person als Staatsbürger der Bahamas oder für die Einbürgerung eines Ausländers, der dies beantragt, –
a) dass er während des Zeitraums von zwölf Monaten unmittelbar vor dem Datum des Antrags entweder tatsächlich auf den Bahamas gewohnt hat oder im Dienst der Regierung der Bahamas gestanden hat, oder teilweise das eine und teilweise das andere; und
(b)dass er in den neun Jahren unmittelbar vor dem genannten Zeitraum von zwölf Monaten entweder tatsächlich auf den Bahamas gewohnt hat oder wie oben erwähnt für Zeiträume von insgesamt mindestens sechs Jahren im Staatsdienst war; und
(c)dass er nach Ansicht des Ministers von gutem Charakter ist; und
(d)dass er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache und der Verantwortlichkeiten eines Bürgers der Bahamas verfügt Bahamas; und
(e)dass er beabsichtigt, wenn sein Antrag erfolgreich ist, weiterhin auf den Bahamas zu wohnen oder in den Dienst der Regierung zu treten oder diesen fortzusetzen und in jedem Fall die Bahamas zu seinem ständigen Wohnsitz zu machen.
2. Der Minister kann, wenn er es unter den besonderen Umständen eines Einzelfalls für angebracht hält, zulassen, dass ein ununterbrochener Zeitraum von zwölf Monaten, der höchstens sechs Monate vor dem Datum des Antrags endet, für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a dieses Anhangs so gerechnet wird, als wäre er diesem Datum unmittelbar vorausgegangen.
DRITTER ZEITPLAN (Abschnitte 9 und 17)
Ich schwöre, dass ich Ihrer Majestät Königin Elizabeth der Zweiten, ihren Erben und Nachfolgern, gemäß dem Gesetz treu sein und wahre Treue halten werde. so hilf mir Gott.
VIERTER ZEITPLAN (Abschnitt 22)
Enactment |
Änderungen |
1.Der Verkauf von Waren von Schiffen (Verbot) Act, (Kapitel 229) |
Streichen Sie in Abschnitt 2 die Definition von „ständiger Wohnsitz“ und ersetzen Sie „ständiger Wohnsitz“ durch- |
( a) ein Bürger der Bahamas; |
|
( b) jede Person, die bahamischen Status aufgrund eines Gesetzes in Kraft auf den Bahamas vor dem zehnten Juli besitzt, eintausendneunhundertdreiundsiebzig; und |
|
( c) jede andere Person, die seit mehr als fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Bahamas hat und im Besitz einer gültigen Genehmigung ist, die es ihm ermöglicht, eine nach dem Einwanderungsgesetz ausgestellte Erwerbstätigkeit auszuüben,. 1967.“ |
|
2. Das Einwanderungsgesetz, 1967 (Gesetz Nr. 25 von 1967) |
In Abschnitt 7 (1) (c) nach den Worten „nicht an“ in der ersten und zweiten Zeile einfügen – |
“ Staatsbürger der Bahamas sein oder“ |
|
In Abschnitt 8, nach dem Wort „als“ in der zweiten Zeile einfügen – |
|
“ ein Bürger der Bahamas oder“. |
|
In Abschnitt 16 (5), nach dem Wort „ist“ in der zweiten Zeile einfügen – |
|
“ kein Bürger der Bahamas und“. |
|
In Abschnitt 17(1) (a) vor dem Wort „Personen“ einfügen – |
|
“ bürger der Bahamas und“. |
|
In Abschnitt 21 (1), nach dem Wort „nicht“ in der zweiten Zeile einfügen – |
|
“ ein Bürger der Bahamas oder“. |
|
In Abschnitt 36 (1) vor dem Wort „Person“ in der zweiten Zeile einfügen – |
|
“ bürger der Bahamas oder a“. |
|
In Abschnitt 42 Absatz 2 die Worte „andere als eine Person“ streichen und durch folgende Worte ersetzen – |
|
“ anders als ein Bürger der Bahamas oder eine Person“. |
|
3. Das Gesetz über die Vertretung des Volkes von 1969 (Gesetz Nr. 40 von 1969) |
In Abschnitt 8(1) (b) und auch in Abschnitt 9(2) (b) nach dem Wort „he“ in der ersten Zeile jeweils einfügen – |
“ ist ein Bürger der Bahamas oder“. |
|
In der ersten Liste, Form B (Erste Alternative) und auch Form B (Zweite Alternative) Absatz 3 der vorgeschriebenen Liste streichen und jeweils ersetzen – |
|
„3. Ich bin ein Bürger der Bahamas Ich besitze bahamischen Status* |
|
Streichen Sie den Vermerk „* am Fuß jedes Formulars und ersetzen Sie in jedem Fall „* Das eine oder andere dieser alternativen Formulare muss vom Antragsteller abonniert werden“ |