Definition der Intermediärbank

Intermediärbank bezeichnet eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut, das (i) von den Fronting Banks als Risikoteilnehmer in Bezug auf die neue Geldschuld zugelassen wurde und (ii) bereit ist, sowohl (a) Risikobeteiligungsvereinbarungen mit den Fronting Banks in Bezug auf die neue Geldschuld als auch (b) Risikounterbeteiligungsvereinbarungen mit einem teilnehmenden Gläubiger in Bezug auf eine solche Beteiligung an der neuen Geldschuld abzuschließen. Backstop-Zuweisungen Wenn der Gesamtbetrag der Backstop-Kreditgeberverpflichtung höher ist als der Gesamtbetrag der Risikoteilung des vorrangigen Gläubigers (dieser Überschuss ist der „Gesamtbetrag der Backstop-Zuweisung“), wird der von jedem Backstop-Kreditgeber gedeckte Backstop-Kreditgeber anteilig um einen Betrag reduziert, der dem Anteil entspricht, den der Gesamtbetrag der Backstop-Zuweisung am Gesamtbetrag aller von Backstop-Kreditgebern gedeckten Beträge trägt. Die Auskunftsperson ist für die Berechnungen nach dem vorstehenden Absatz verantwortlich. Innerhalb von zwei Werktagen nach Ablauf des Zeichnungszeitraums übermittelt der Informationsagent jedem Backstop-Kreditgeber eine Mitteilung (in Kopie an das Unternehmen), in der der Gesamtbetrag seiner Beteiligung am Gesamtbetrag der vorrangigen Gläubigerrisikobeteiligung, der gemäß dem obigen Absatz angepasst wurde, bestätigt wird (oder der prozentuale Anteil am Gesamtbetrag der vorrangigen Kreditrisikobeteiligung, den die sekundäre Kreditgeberverpflichtung jedes Backstop-Kreditgebers darstellt) (ein solcher Betrag ist die „Gesamt-Backstop-Allokation“ eines Backstop-Kreditgebers). Backstop-Beteiligungsvereinbarung Spätestens an dem Datum, an dem das Unternehmen das Practice Statement Letter ausstellt, muss jeder Backstop-Kreditgeber eine Beteiligungsvereinbarung mit einer zwischengeschalteten Bank abschließen, die für die Fronting Banks und die Hedging Fronting Bank auf der Grundlage der Bedingungen der Loan Market Association akzeptabel ist (eine „Backstop-Beteiligungsvereinbarung“), gemäß der er seine gesamte Backstop-Allokation finanziert. Die genauen Bedingungen der Backstop-Partizipationsvereinbarung werden zwischen jedem Backstop-Kreditgeber und der jeweiligen intermediären Bank (nach eigenem Ermessen) vereinbart, wie von der intermediären Bank gemäß ihren Risikoteilnahmekriterien verlangt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erfüllung von „Know your Client“ -Schecks, Größe der Risikoteilnahme, Bonitätsprüfung, Zugang zu einem Prime Brokerage-Konto und die Bereitstellung von Sicherheiten in Bezug auf die Teilnahme dieses Backstop-Kreditgebers). Jeder Backstop-Kreditgeber muss den Informationsbeauftragten spätestens an dem Tag informieren, an dem das Unternehmen das Practice Statement herausgibt…



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