In Turner v. Safley, 482 US 78 (1987), stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass Einschränkungen der verfassungsmäßigen Rechte der Insassen, einschließlich der des Ersten Zusatzes, einem rationalen Überprüfungsstandard unterliegen. Obwohl das Gericht bestätigte, dass Insassen immer noch ein gewisses Maß an ihren verfassungsmäßigen Rechten behalten, betonte es, dass die Gerichte den Gefängnisbeamten bei der Verwaltung ihrer Einrichtungen Respekt entgegenbringen sollten. In diesem Februar. 5, 2016, Foto, Postbeamte in der Wynne-Einheit des texanischen Gefängnissystems inspizieren Briefkästen für Insassen in Huntsville, Texas. (AP Photo / Pat Sullivan, verwendet mit Genehmigung der Associated Press)
In Turner v. Safley, 482 US 78 (1987), stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass Einschränkungen der verfassungsmäßigen Rechte der Insassen, einschließlich der des Ersten Zusatzes, einem rationalen Überprüfungsstandard unterliegen. Obwohl das Gericht bestätigte, dass Insassen immer noch ein gewisses Maß an ihren verfassungsmäßigen Rechten behalten, betonte es, dass die Gerichte den Gefängnisbeamten bei der Verwaltung ihrer Einrichtungen Respekt entgegenbringen sollten.
Niedrigere Gerichte entschieden zugunsten von Safley, der einen anderen Häftling heiratete und ihre Briefe schickte
Der Fall beinhaltete Herausforderungen an Missouri Division of Corrections Policies auf Insassenheirat und Insassenkorrespondenz. Der Insasse Leonard Safley behauptete, er habe das verfassungsmäßige Recht, eine Insassin zu heiraten, und das Recht des Ersten Verfassungszusatzes, ihr Briefe zu schicken. Die unteren Gerichte, die Anwendung der erhöhten Kontrolle Standard aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Procunier v. Martinez (1974), entschied zugunsten von Safley auf beide Ansprüche. Der Superintendent der Gefängnisse, William Turner appellierte an den Obersten Gerichtshof.
Gericht bestätigte Korrespondenzregelung; niedergeschlagen Ehe Verbot
Schreiben für die Mehrheit, Justice Sandra Day O’Connor erklärte, dass „rison Wände bilden keine Barriere Insassen aus dem Schutz der Verfassung trennt,“ sondern auch, dass Gefängnisverwalter verdienen ein hohes Maß an Achtung. Sie lehnte die Anwendung einer verstärkten Kontrolle durch Procunier ab und identifizierte den richtigen Standard: „Wenn eine Gefängnisverordnung die verfassungsmäßigen Rechte der Insassen beeinträchtigt, ist die Verordnung gültig, wenn sie vernünftigerweise mit legitimen Strafinteressen zusammenhängt.“ Sie listete vier Faktoren auf, die für die Anwendung dieses Standards entscheidend sind:
- „(1) ob es einen „gültigen, rationalen Zusammenhang“ zwischen der Gefängnisverordnung und dem legitimen staatlichen Interesse gibt;
- (2) ob es alternative Möglichkeiten für die Insassen gibt, ihre verfassungsmäßigen Rechte auszuüben;
- (3) ob sich die Gewährung eines Insassenantrags negativ auf die Wärter und andere Insassen auswirkt;
- und (4) ob es für den Insassen alternative Möglichkeiten gibt, seine Rechte auszuüben.“
In Anwendung dieses ehrerbietigen Standards bestätigte das Gericht die Korrespondenzverordnung und schrieb, dass sie vernünftigerweise mit legitimen Sicherheitsbedenken zusammenhängt. Es fand das Heiratsverbot, jedoch, unvernünftig.
Justice John Paul Stevens – zusammen mit den Richtern William J. Brennan Jr., Thurgood Marshall und Harry A. Blackmun – stimmte der Feststellung zu, dass die Eheregelung verfassungswidrig sei. Sie widersprachen jedoch dem Korrespondenzverbot und stellten fest, dass die Sicherheitsbedenken der Gefängnisbeamten übertrieben seien und in einer Weise berücksichtigt werden könnten, die die Redefreiheit weniger einschränkt.
Turner ist ein Präzedenzfall in prison regulation First Amendment Fällen
Turner v. Safley bleibt ein wichtiger Präzedenzfall in der First Amendment Rechtsprechung des Gerichts. Das Gericht hat die Entscheidung bei der Aufrechterhaltung zahlreicher Gefängnisvorschriften aus der First Amendment Challenge zitiert.
David L. Hudson, Jr. ist ein Juraprofessor in Belmont, der weit über First Amendment Themen veröffentlicht. Er ist Autor eines Audiokurses mit 12 Vorlesungen zum Ersten Verfassungszusatz mit dem Titel Meinungsfreiheit: Den Ersten Verfassungszusatz verstehen (Now You Know Media, 2018). Er ist auch Autor vieler First Amendment-Bücher, darunter The First Amendment: Freedom of Speech (Thomson Reuters, 2012) und Freedom of Speech: Documents Decoded (ABC-CLIO, 2017). Dieser Artikel wurde ursprünglich 2009 veröffentlicht.
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