SJU Wohnleben und Wohnen

Covid-19 (Coronavirus) Updates und Bewusstsein

Aktuelle Informationen zur Vorbereitung und Reaktion von Saint John auf das Covid-19 (Coronavirus) finden Sie auf unserer Covid-19-Informationsseite.

Aktualisierte Besucher- und Gästerichtlinien!

Wir haben unsere Besuchsrichtlinien aktualisiert. Bitte folgen Sie diesem Link, um die aktualisierten Besucher- und Gästerichtlinien zu lesen.

Fragen zum Leben auf dem Campus in Bezug auf Covid-19

Bei SJU Residential Life and Housing verstehen wir, dass es schwierig sein kann, mit allen Nuancen der Informationen über die Covid-19-Pandemie Schritt zu halten. Wenn Sie Fragen zum Leben auf dem Campus während der anhaltenden Pandemie haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an oder rufen Sie unser Büro unter 320-363-3512 an, da wir Ihnen gerne weiterhelfen. Wenn wir die Frage nicht direkt beantworten können, werden wir daran arbeiten, Sie mit jemandem zu verbinden, der Ihre Frage beantworten kann. Vielen Dank für Ihre Geduld und wir freuen uns darauf, uns diesen Herbst wieder mit allen unseren Schülern zu verbinden.

Willkommen bei Saint John’s University Residential Life and Housing!

Wohnen ist ein integraler Bestandteil der Bildungserfahrung des Heiligen Johannes. Wir bieten Studenten ein Zuhause, das auf katholischen, benediktinischen Werten basiert und in dem die Bewohner durch ihr Engagement und ihr starkes Engagement für die Gemeinschaft ein besseres Verständnis von sich selbst als junge Männer erlangen.

Durch die Unterstützung und persönliche Aufmerksamkeit der Bewohner der Fakultät, der Assistenzärzte und der Mitarbeiter des Amtes für Wohnen und Wohnen fördern wir Inklusivität, gegenseitigen Respekt, persönliche Verantwortung, spirituelle Entwicklung, akademischen Erfolg und gute Verwaltung.

Freistellungsverfahren für Wohnsitzerfordernisse

Derzeit akzeptieren wir Bewerbungen für Studenten zur Teilnahme am Freistellungsverfahren für Wohnsitzerfordernisse. Studierende, die an dem Prozess teilnehmen möchten, um möglicherweise eine Befreiung von der Wohnsitzerfordernis für das akademische Jahr 2021-2022 zu erhalten, müssen bis zum 15. Studierende, die es versäumen, einen Antrag für dieses Verfahren einzureichen, haben keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis. Die Einreichung eines Antrags garantiert nicht, dass ein Freistellungsangebot gewährt wird, sondern informiert uns darüber, dass der Student für eine Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis in Betracht gezogen werden möchte.

Informationen zum Freistellungsverfahren für Wohnsitzerfordernisse finden Sie im Share Point des Department of Residential Life and Housing für aktuelle Studierende. Eltern sollten sich bezüglich des Prozesses auf die Informationsseite für Eltern beziehen. Es gibt einige Faktoren, die einen Studenten sofort davon abhalten, eine Befreiung von der Wohnsitzerfordernis zu erhalten. Diese Faktoren umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Derzeit auf akademischer Bewährung
  • Derzeit auf beruflicher Bewährung
  • Kumulativer GPA unter a 2.50
  • Eine Geschichte früherer Verhaltensverstöße
  • Unvollständige Verhaltenssanktionen

Weitere Informationen zum Prozess, einschließlich des Zeitplans, finden Sie im Student Guide zur Befreiung von der Wohnsitzanforderung. Studenten mit Fragen zu ihrer Verhaltensgeschichte sollten das Campus Life Office unter 320-363-3512 anrufen und einen Termin mit Fr. Ian Dommer, der stellvertretende Direktor des Student Conduct.

Haftungsausschluss zu Mietverträgen außerhalb des Campus

Jährlich erhalten wir Rückmeldungen von Studenten, die darauf hinweisen, dass lokale Immobilienbesitzer und Vermieter die Studenten ermutigen, Mietverträge bereits zwei Jahre im Voraus zu unterzeichnen. Das Department of Residential Life and Housing rät allen Studenten, keinen Mietvertrag für ein Mietobjekt außerhalb des Campus zu unterzeichnen, ohne von uns eine offizielle Befreiung von der Wohnsitzerfordernis erhalten zu haben. Es liegt in der Verantwortung aller Studierenden, alle institutionellen Richtlinien im Zusammenhang mit der Wohnsitzerfordernis einzuhalten und zu befolgen. Studenten, die Mietverträge mit Eigentümern oder Vermietern außerhalb des Campus abschließen, ohne eine offizielle Befreiung von der Wohnsitzerfordernis zu erhalten, tun dies auf eigenes Risiko und müssen weiterhin alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Wohnsitzerfordernis der St. John’s University erfüllen. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zu einem Mietvertrag mit einem Off-Campus-Mietobjekt kein Grund für eine Befreiung von der Wohnsitzerfordernis. Wir empfehlen nicht, dass ein Student einen Mietvertrag für ein Off-Campus-Mietobjekt abschließt, ohne eine offizielle Befreiung von der Wohnsitzerfordernis des Department of Residential Life and Housing an der St. John’s University zu erhalten.

Datum

Veranstaltung

Standort

Antrag auf Befreiung von der Residenzpflicht geht online

Wohnungsportal

Anträge auf Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis

Wohnungsportal

10/28/20
( Vorläufig)

Unzulässigkeitshinweise sind e-Mail an Studenten

CSBSJU E-Mail

11/03/20
( Vorläufig)

Letzter Termin für nicht förderfähige Studenten für ein Beschwerdeformular.

Link bereitgestellt in

Denial-E-Mail

Letztes Datum, um lebende Gruppen zu aktualisieren

Wohnungsportal

11/19/20
( Vorläufig)

Befreiung Hut ziehen Warteliste zu bestimmen

TBD

11/21/20
( Vorläufig)

Erste Welle von Angeboten wird an Studenten an der Spitze des Wartens gesendet werden liste

CSBSJU E-Mail

Annahme- / Ablehnungsformular Fälligkeitsdatum für First Wave-Angebote

Wohnungsportal

Ablehnungs-E-Mails werden an alle Schüler gesendet, die die erste Welle von Angeboten nicht angenommen oder abgelehnt haben.

CSBSJU E-Mail

1/25/21
( Vorläufig)

Zweite Welle von Angeboten wird bei Bedarf an Studenten gesendet

CSBSJU E-Mail

Annahme- / Ablehnungsfrist für zweite Verzichtsangebote

Wohnungsportal

Denial-E-Mails werden an alle Schüler gesendet, die die zweite Welle von nicht akzeptiert oder abgelehnt haben angebote

CSBSJU E-Mail

Die dritte Welle von Angeboten wird bei Bedarf an den Studenten gesendet

CSBSJU E-Mail

Annahme- / Ablehnungsformular für dritte Angebotswelle fällig

Wohnungsportal

*** Alle Fälligkeitsdaten der Formulare müssen bis 11:59 Uhr des Fälligkeitsdatums eingereicht werden. Verspätet eingereichte Formulare werden nicht akzeptiert.



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