Unabhängiger Direktor

Vereinigte StaatenBearbeiten

Die NYSE- und NASDAQ-Börsenstandards für unabhängige Direktoren sind ähnlich. Beide verlangen, dass „eine Mehrheit des Board of Directors eines börsennotierten Unternehmens „unabhängig“ ist“, Beide erlauben eine Vergütung für Direktoren von $ 120.000 / Jahr oder weniger (Stand August 2008).

Die NYSE Staaten:

“ kein Direktor gilt als ‚unabhängig‘, es sei denn, der Verwaltungsrat stellt bejahend fest, dass der Direktor keine wesentliche Beziehung zur börsennotierten Gesellschaft hat, weder direkt noch als Partner, Aktionär oder leitender Angestellter einer Organisation, die eine Beziehung zur Gesellschaft hat.“

Die Nasdaq-Regeln besagen, dass ein unabhängiger Direktor kein leitender Angestellter oder Angestellter des Unternehmens oder seiner Tochtergesellschaften oder einer anderen Person sein darf, die eine Beziehung hat, die nach Ansicht des Verwaltungsrats des Unternehmens die Ausübung eines unabhängigen Urteils bei der Wahrnehmung der Aufgaben eines Direktors beeinträchtigen würde.

Laut dem Conference Board „anders als ein Unternehmen zu dekotieren … es gibt wirklich keine Strafe “ von den Börsen oder der SEC für nicht genügend unabhängige Direktoren.

IndiaEdit

In Indien ab 2017 eine Mehrheit der mindestens drei Direktoren von Aktiengesellschaften mit Aktienkapital von mehr als Rs. 100 Millionen (Rs 100.000.000) sollten unabhängig sein. Klausel 49 der Kotierungsvereinbarungen definiert unabhängige Direktoren wie folgt:

“ Für die Zwecke dieser Klausel bedeutet der Ausdruck ‚unabhängige Direktoren‘ Direktoren, die abgesehen von der Vergütung des Direktors keine anderen wesentlichen finanziellen Beziehungen oder Transaktionen mit der Gesellschaft, ihren Projektträgern, ihrem Management oder ihren Tochtergesellschaften haben, die nach Einschätzung des Verwaltungsrats die Unabhängigkeit des Urteils der Direktoren beeinträchtigen können.“

Das Companies Act, 2013, von dem die meisten Abschnitte ab dem 1. April 2014 umgesetzt wurden, hat allen börsennotierten Aktiengesellschaften vorgeschrieben, dass mindestens ein Drittel der gesamten Direktoren unabhängig sein muss. Im Falle von nicht börsennotierten Aktiengesellschaften muss die folgende Unternehmensklasse mindestens zwei Direktoren als unabhängige Direktoren haben:

(i) Aktiengesellschaften, die ein Aktienkapital von zehn Crore Rupien oder mehr eingezahlt haben; oder (ii) Aktiengesellschaften mit einem Umsatz von Einhundert Crore Rupien oder mehr; oder (iii) Aktiengesellschaften, die insgesamt ausstehende Kredite, Schuldverschreibungen und Einlagen von mehr als 50 Crore Rupien oder mehr haben.

Das Companies Act, 2013 wurde unter Berücksichtigung der bemerkenswerten Beiträge und Beiträge verfasst, die ein unabhängiger Direktor in das Unternehmen einbringen kann. Abschnitt 149 (6) des Gesetzes legt die Kriterien für einen Kandidaten fest, der höchste Integritätsstandards gewährleistet und gleichzeitig Interessenkonflikte verhindert. Die Bestimmungen zielen darauf ab, die Autonomie des Bestellten zu gewährleisten, um die wirksame Wahrnehmung von Aufgaben wie die Wahrung der Interessen der Aktionäre und die Einhaltung von Corporate-Governance-Standards zu erleichtern. Die Vergütung, die solchen unabhängigen Direktoren in Form einer „Sitzgebühr“ angeboten wird, wurde ebenfalls von Rs erhöht. 20.000 (vorgeschrieben durch Companies Act, 1956) bis zu einem Maximum von Rs. 1,00,000/- pro Sitzung.

Die Anforderungen in Kenia ähneln denen in Indien. (Diese sind im Companies Act, Cap 486 Gesetze von Kenia zu finden).<Friedrich von Schiller, LL.B>



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