Visa

Nach dem Gesetz der Republik Belarus „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Republik Belarus“ vom 4. Januar 2010 kann ein ausländischer Staatsbürger in die Republik Belarus einreisen, die Republik Belarus verlassen und mit einem ausländischen Reisedokument (?), wenn es ein Visum der Republik Belarus (?), sofern in den internationalen Abkommen der Republik Belarus oder in den Beschlüssen des Präsidenten der Republik Belarus nichts anderes bestimmt ist.

Visabestimmungen der Republik Belarus, durch das Dekret des Ministerrates der Republik Belarus vom Juli genehmigt 15, 2010 No.1065, etablierte Arten von Visa und Ausstellungsverfahren

In der Republik Belarus, die folgenden Kategorien von Visa werden zur Verfügung gestellt:

  • visum für die Einreise in die Republik Belarus (im Folgenden – das Einreisevisum);
  • Visum für die Ausreise aus der Republik Belarus (im Folgenden — das Ausreisevisum);
  • Visum für die Ausreise aus der Republik Belarus und für die Einreise in die Republik Belarus (im Folgenden — das Ausreisevisum).

Diplomatische Vertretungen und konsularische Einrichtungen der Republik Belarus sowie die Abteilung für ausländische Zulassung der Konsulardirektion des Außenministeriums der Republik Belarus am „National Airport Minsk“ sind die ausstellenden Behörden für Einreisevisa in die Republik Belarus.

Als Visumanträge ausgestellt, eine konsularische Gebühr erhoben. Die Sätze der konsularischen Gebühr durch die Abgabenordnung der Republik Belarus festgelegt. Bürger einiger Länder genießen Sondertarife, die vom Präsidenten der Republik Belarus festgelegt wurden.

In der Republik Belarus, die folgenden Arten von Einreisevisa zur Verfügung gestellt:

Transitvisum (Typ B) mit dem Recht auf Einzel-, Doppel- oder mehr Transit durch das Gebiet der Republik Belarus innerhalb 2 Tage;

Kurzzeitvisum (Typ C), gültig bis zu 90 Tage mit dem Recht auf einfache, doppelte oder mehrfache Einreise und dem Recht, bis zu 90 Tage zu bleiben:

• für geschäftliche Zwecke, für die Teilnahme an Sport- oder Kulturveranstaltungen
• für den Tourismus
• für private Zwecke
• studieren
• für die Beschäftigung
• aus religiösen Gründen
• für die Durchführung von humanitären Programmen
• für den Besuch der Grabstätten
• für journalistische Tätigkeit
• für einen dauerhaften Aufenthalt;

Langzeitvisum (Typ D), gültig bis zu 1 Jahr mit dem Recht, für bis zu bleiben 90 Tage (?), sofern nicht anders durch internationale Abkommen der Republik Belarus festgelegt.

• für geschäftliche Zwecke
• für die Teilnahme an Sport- oder Kulturveranstaltungen
• für private Zwecke
• für den Besuch der Grabstätten
• aus religiösen Gründen
• für die Durchführung humanitärer Programme
• für journalistische Aktivitäten
• für die Beschäftigung;

Einreisevisa können einmalig (?), doppelte Einreise (?) und Multiple-entry (?).



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