Über das Board

Das Board of Regents des University of Wisconsin-Systems besteht aus 18 Mitgliedern, von denen 16 vom Gouverneur ernannt werden, vorbehaltlich der Bestätigung durch den Senat. Von diesen 16 Mitgliedern haben 14 eine gestaffelte Amtszeit von sieben Jahren. Zwei UW-Systemstudenten werden für zwei Jahre ernannt; Einer der beiden ist ein nicht traditioneller Student. Die beiden ex Officio-Mitglieder sind der State Superintendent of Public Instruction und der Präsident oder ein Bevollmächtigter des Wisconsin Technical College System Board.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Festlegung von Richtlinien und Regeln für die Steuerung des Systems, die Planung zukünftiger staatlicher Bedürfnisse für die Hochschulbildung, die Festlegung von Zulassungsstandards und -richtlinien, die Überprüfung und Genehmigung von Universitätsbudgets und die Festlegung des Rechtsrahmens, innerhalb dessen die einzelnen Einheiten mit einem möglichst hohen Maß an Autonomie arbeiten dürfen. Der Vorstand ernennt den Präsidenten des Universitätssystems und die Kanzler der 13 Universitäten. Der Vorstand gewährt den Fakultätsmitgliedern befristete Ernennungen.

Die ordentlichen Vorstandssitzungen finden achtmal im Jahr statt; Sondersitzungen sind nach Bedarf geplant. Die ernannten Regenten dienen ohne Bezahlung. Der Präsident, Vizepräsident, und ein Vollzeit-Executive Director und Corporate Secretary werden jedes Jahr im Juni während der Jahrestagung des Vorstands gewählt. Der Verwaltungsratspräsident bestimmt die Mitgliedschaft im Verwaltungsratsausschuss und andere Ernennungen.



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