I-129S-Formular

Nonimmigrant Petition Based on Blanket L Petition

Wenn Sie ein L-Blanket-Visum auf der Grundlage einer L-Blanket-Registrierung der Unternehmensgruppe beantragen möchten, müssen Sie das Antragsformular I-129S ausfüllen. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zum I-129S-Formular.

  • Was ist das I-129S-Formular?
  • Neue Version des I-129S-Formulars

Was ist das I-129S-Formular?

Das Antragsformular I-129S heißt Nonimmigrant Petition Basierend auf der L Petition, die angibt, für welche Antragsverfahren es verwendet wird. Das I-129S-Formular wird im Zusammenhang mit konsularischen L-Blanket-Visumanträgen verwendet. Ausländische Mitarbeiter, die als Manager, Executive oder Fachexperten eingesetzt werden sollen, können im Gegensatz zum regulären L-1 Visum ein vereinfachtes Antragsverfahren durchlaufen. L-Blanket-Verfahren werden aufgrund des vereinfachten Antragsverfahrens in der Regel direkt im US-Konsulat – also außerhalb der USA – beantragt.

Bestimmte L-Blanket-Antragsverfahren können jedoch auch unter die Zuständigkeit der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) fallen. Zum Beispiel Anfragen nach Statuserweiterungen oder Statusänderungen innerhalb der USA.

Neue Version des I-129S-Formulars

Ab dem 16.März 2020 wird eine neue Version des I-129S-Formulars verwendet. Obwohl diese neue Version des Formulars bereits auf der USCIS-Website zum Download zur Verfügung steht, wird die alte Version des Formulars bis Mitte März akzeptiert.

Die jeweiligen Versionen können übrigens anhand der Editionsdaten unterschieden werden, die links unten auf jeder Formularseite zu finden sind. Das neue Veröffentlichungsdatum ist 11/08/19, während das vorherige Formular I-129S das Ausgabedatum 06/02/16 hatte.

Achtung: Antragsteller für ein L-Blanket-Arbeitsvisum müssen ab dem 16.03.20 die neue Version mit dem Ausgabedatum 11.08.19 verwenden. Die Verwendung einer veralteten Version bedeutet, dass der Antrag von den US-Behörden nicht akzeptiert wird.

Wir empfehlen ab sofort für alle neuen L-Blanket-Anwendungen das neue Formular I-129S zu verwenden. Wenn Sie sich mitten in Ihrem L-Blanket-Antrag befinden, das Formular bereits ausgefüllt haben und das Visuminterview vor der oben genannten Frist stattfindet, müssen die Informationen nicht in das neue Formular übertragen werden.

Folgende Änderungen wurden am Formular vorgenommen:

  1. Seite 2, Teil 2, Frage 3von nun an gibt es eine konkrete „Ja / Nein“ -Frage, die es vorher nicht gab. Dies muss entsprechend angekreuzt werden. Nochmals zu Ihrer Information: Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf Aufenthaltsperioden mit US-Arbeitsvisa wie E, L, O oder H. Insbesondere sind hier H oder L zu nennen, da diese Zeiträume auf die maximale Aufenthaltsdauer des jeweiligen Antragstellers in den letzten 7 Jahren angerechnet werden.
  2. Form movedDie neue Frage verschiebt das I-129S-Formular leicht. Insbesondere befindet sich das Unterschriftsfeld des Petenten jetzt auf Seite 5 und nicht mehr auf Seite 6.

Es gibt keine zusätzlichen Abfragen in der neuen I-129S.



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